[ Auszug: (1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine
Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann
er, sofer ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]